Der Energieausweis für Neu- und Altbauten
Die EnEV regelt seit 2007 die schrittweise Einführung eines Energieausweises für alle Gebäude (siehe Zeitstrahl). Danach muss bei Neubau sowie bei Verkauf, Neuvermietung, -verpachtung und Leasing ein Energieausweis ausgestellt bzw. zugänglich gemacht werden. Der Energieausweis wird für ein Gebäude oder Gebäudeteil erstellt und zeigt die energetischen Eigenschaften. Zusätzlich müssen – wenn möglich – sinnvolle Modernisierungsempfehlungen gegeben werden. Ein Energieausweis nach EnEV ist 10 Jahre gültig.
Die EnEV unterscheidet bei den Energieausweisen in Energiebedarf und Energieverbrauch. Wann welcher Energieausweis auszustellen ist, sehen Sie in der Grafik unten. In jedem Fall ist der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs zu empfehlen, da dieser die Eigenschaften des Gebäudes genau untersucht und Energieeinsparpotenziale aufdeckt. Der Energieverbrauchsausweis zeigt hingegen nur den Energiekennwert aus dem Energieverbrauch der letzten 3 Jahre, welcher stark vom individuellen Verhalten der Nutzer abhängt. Wertvolle Modernisierungshinweise können hier nicht gegeben werden.
Der Energieausweis darf nur von zugelassenen, zertifizierten Fachleuten erstellt werden.
Tipp
Eine qualifizierte Energieberatung mit Erstellung des Energieausweises zeigt Ihnen die konkreten Einspeicherungspotenziale Ihres Gebäudes auf und kann als Nachweis für die KfW verwendet werden. Übrigens sind die Kosten einer Energieberatung förderfähig.
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